Freie Wahl des Ausstiegsdatums
von Elisabeth Michel-Alder
Wieso dieses Gezerre um ein gesetzliches Rentenalter? Die Vielfalt der Lebensverhältnisse und persönlichen Verfassungen legt doch nahe, dass Erwerbstätige und Arbeitgeber den Zeitpunkt des Ausstiegs offen aushandeln.
Bleibt die Frage zu klären, an welchem Richtwert sich die Rentenhöhe berechnet. Hier ein Denkbeispiel: Nach 45 Beitragsjahren gibt's die Vollrente. Wer nach weniger oder mehr Lohnabzugsjahren Job und Aufträge an den buchstäblichen Nagel hängt, gewärtigt entsprechende Plus- und Minuskonsequenzen. Finanzielle Abfederung verschiedenster Handicaps, auch gendertypischer, ist beim Festlegen der Beträge sinnvoll, nötig und fair. (Weitere Detaillierung verkneife ich mir an dieser Stelle).
Steht die Dauer der Beitragszahlungen im Zentrum, kommt sozialer Ausgleich ins Spiel: Frauen und Männer mit kürzeren Ausbildungswegen, frühem Berufseinstieg und oft kleineren beruflichen Handlungsspielräumen können früher und ein bisschen komfortabler wählen.